Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (ISO 45001:2018); Deutsche und Englische Fassung EN ISO 45001:2023
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Zusätzliche Angaben
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Beziehungen zu anderen Dokumenten
• ISO 45001:2018: Internationale Ursprungsnorm, deren Anforderungen in der europäischen und deutschen Fassung übernommen werden; sie bildet die inhaltliche Grundlage der DIN EN ISO 45001. • EN ISO 45001:2023: Europäische Fassung der internationalen Norm und unmittelbare Grundlage der deutschen Übernahme als DIN EN ISO 45001; sie harmonisiert die Anwendung im europäischen Normungskontext. • DIN EN ISO 9001: Qualitätsmanagementsysteme: Wegen der gemeinsamen High-Level-Structure besonders wichtig für integrierte Managementsysteme und für die Abstimmung von Führungs-, Bewertungs- und Verbesserungsprozessen. • DIN EN ISO 14001: Umweltmanagementsysteme: Ebenfalls eng verbunden über die gemeinsame Managementsystemstruktur und relevant für Organisationen, die Arbeits- und Umweltschutz gemeinsam steuern. • Arbeitsschutzgesetz: Zentrale übergeordnete staatliche Rechtsgrundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland; die Norm ergänzt dessen organisatorische Umsetzung, ohne die gesetzlichen Pflichten zu ersetzen.
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Anwendungsbereich
Die DIN EN ISO 45001 ist als Norm ein privat gesetztes Regelwerk zur Einführung, Aufrechterhaltung und fortlaufenden Verbesserung eines Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie entfaltet grundsätzlich keine unmittelbare gesetzliche Bindungswirkung, kann jedoch über Verträge, Zertifizierungen, behördliche Erwartungen oder als anerkannter Stand der Organisation mittelbare praktische Relevanz erlangen. Systematisch steht sie neben den verbindlichen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und konkretisiert diese nicht als staatliche Rechtsnorm, sondern als managementbezogenen Ordnungsrahmen für Organisationen. Inhaltlich regelt sie insbesondere Kontextanalyse, Führung und Beteiligung, Gefährdungs- und Chancenbetrachtung, operative Steuerung, Leistungsbewertung sowie Verbesserungsprozesse für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. • Der Anwendungsbereich erfasst Organisationen aller Arten und Größen, die ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aufbauen, umsetzen, aufrechterhalten und verbessern wollen. Einbezogen sind insbesondere Leitung, Beschäftigte und deren Vertretungen sowie Personen, die unter der Steuerung der Organisation Arbeiten ausführen; relevant ist zudem das Zusammenwirken mit externen Anbietern und ausgelagerten Prozessen. Die Norm ist branchenübergreifend angelegt und auf unterschiedliche Risiken, Tätigkeiten und organisatorische Rahmenbedingungen anpassbar. Ausnahmen von einzelnen Normanforderungen sind nicht als freie generelle Abwahl vorgesehen; zulässig ist nur eine sachgerechte Anwendung im Umfang des festgelegten Anwendungsbereichs des Managementsystems. • In der Praxis bedeutet dies den Aufbau eines dokumentierten, steuerbaren Arbeitsschutzmanagements mit klaren Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Beschäftigten, systematischer Ermittlung von Gefährdungen und regelmäßiger Wirksamkeitskontrolle. Organisationen müssen Arbeitsschutzbelange in Planung, Beschaffung, Änderungsvorhaben und Steuerung von Fremdleistungen einbeziehen sowie Vorfälle, Abweichungen und Verbesserungspotenziale fortlaufend auswerten. Die Norm ersetzt keine gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten, erleichtert jedoch deren strukturierte organisatorische Umsetzung und Nachweisführung.
Stand: 30.06.2026
Empfehlungen und Anforderungen
Oberste Leitung: • Pflicht: Das Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festlegen, in die Organisation integrieren und die erforderlichen Ressourcen bereitstellen. • Pflicht: Eine Arbeitsschutzpolitik und dazugehörige Ziele festlegen sowie Verantwortlichkeiten und Rechenschaft eindeutig zuweisen. • Pflicht: Beteiligung und Anhörung der Beschäftigten fördern und Hindernisse für ihre Mitwirkung beseitigen. • Empfehlung: Arbeitsschutz als festen Bestandteil von Führung, Strategie, Veränderungsprozessen und Leistungsbewertung verankern. Organisation als Arbeitgeberin bzw. Betreiberin des Managementsystems: • Pflicht: Gefährdungen systematisch ermitteln, Risiken und Chancen bewerten sowie geeignete Maßnahmen planen und umsetzen. • Pflicht: Rechtliche und sonstige bindende Anforderungen bestimmen, berücksichtigen und deren Erfüllung regelmäßig bewerten. • Pflicht: Prozesse für Betrieb, Beschaffung, Fremdvergabe, Notfallvorsorge, Vorfalluntersuchung und fortlaufende Verbesserung einrichten. • Empfehlung: Die normbezogenen Prozesse mit bestehenden Managementsystemen und betrieblichen Abläufen verzahnen. Beschäftigte und Personen unter der Steuerung der Organisation: • Pflicht: Festgelegte Verfahren und Schutzmaßnahmen im eigenen Tätigkeitsbereich einhalten. • Pflicht: An vorgesehenen Beteiligungs-, Melde- und Konsultationsprozessen mitwirken, insbesondere bei Gefährdungen, Vorfällen und Verbesserungsmöglichkeiten. • Pflicht: Relevante Informationen zu unsicheren Zuständen, Beinaheereignissen oder Vorfällen weitergeben. • Empfehlung: Erfahrungswissen aus der praktischen Tätigkeit aktiv in Gefährdungsbeurteilung und Verbesserungsmaßnahmen einbringen. Externe Anbieter, Auftragnehmer und Lieferanten im gesteuerten Einflussbereich: • Pflicht: Die von der Organisation festgelegten arbeitsschutzbezogenen Anforderungen bei Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen beachten. • Pflicht: Relevante Risiken, Eignungen und Schnittstellen im Rahmen abgestimmter Steuerungsprozesse offenlegen und berücksichtigen. • Pflicht: Bei ausgelagerten Prozessen und Fremdtätigkeiten an der sicheren Koordination der Arbeiten mitwirken. • Empfehlung: Arbeitsschutzanforderungen frühzeitig in Leistungsbeschreibung, Beschaffung und operative Abstimmung integrieren.