Empfehlung (EU) 2021/402 In Kraft
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Empfehlung (EU) 2021/402 der Kommission vom 4. März 2021 zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise

Metadata

Untertitel: C/2021/1372
Dokumentdatum: 04.03.2021
Veröffentlichungsdatum: 08.03.2021

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Empfehlung
Rechtsaspekt: Arbeitsrecht

Versionsverlauf

2021

Version 04.03.2021

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 292 AEUV: Er bildet die Rechtsgrundlage für den Erlass der Empfehlung und verankert sie als nicht verbindlichen Handlungsrahmen des Unionsrechts. • Verordnung (EU) 2021/241 vom 12. Februar 2021: Sie regelt die Aufbau- und Resilienzfazilität, auf die die Empfehlung ausdrücklich Bezug nimmt, um EASE-Maßnahmen in nationale Aufbau- und Resilienzpläne einzubetten. • Empfehlung des Rates vom 30. Oktober 2020 „Eine Brücke ins Arbeitsleben – Stärkung der Jugendgarantie“: Sie wird als zentraler Bezugsrahmen für Maßnahmen zugunsten junger Menschen genannt und ergänzt die beschäftigungspolitische Stoßrichtung der EASE-Empfehlung. • Empfehlung des Rates vom 24. November 2020 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz: Sie steht in engem sachlichen Zusammenhang mit den Vorgaben zu Weiterbildung, Umschulung und arbeitsmarktrelevanter Qualifizierung. • Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20. Juni 2019: Sie wird im Zusammenhang mit Restrukturierungen genannt und ergänzt die Empfehlung um den Rahmen für Frühwarnsysteme und präventive Restrukturierung bestandsfähiger Unternehmen.

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