VO (EU) 2025/11 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Verordnung (EU) 2025/11 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1806 im Hinblick auf Vanuatu

Metadata

Untertitel: PE/100/2024/REV/1
Dokumentdatum: 19.12.2024
Veröffentlichungsdatum: 14.01.2025
In Krafttreten Datum: 03.02.2025
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Rechtsaspekt: Sonstige

Versionsverlauf

2024

Version 19.12.2024

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2018/1806 vom 14. November 2018: Sie ist die zentrale Grundverordnung des EU-Visumlistenrechts und wird durch die Verordnung (EU) 2025/11 unmittelbar geändert, indem Vanuatu von Anhang II nach Anhang I überführt wird. • Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte: Dieses Abkommen begründete ursprünglich die visumfreie Kurzaufenthaltseinreise für Staatsangehörige Vanuatus und bildet den völkervertraglichen Hintergrund der späteren Aussetzungsmaßnahmen. • Beschluss (EU) 2022/366 des Rates vom 3. März 2022: Er setzte die Anwendung des Visumbefreiungsabkommens zunächst teilweise aus und markiert den ersten formellen Schritt als Reaktion auf die Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren. • Beschluss (EU) 2022/2198 des Rates vom 8. November 2022: Er hob die teilweise Aussetzung ab und setzte die Anwendung des Abkommens ab dem 4. Februar 2023 vollständig aus. • Delegierte Verordnung (EU) 2023/222 der Kommission vom 1. Dezember 2022: Sie setzte die Befreiung von der Visumpflicht für alle Staatsangehörigen Vanuatus vorübergehend aus und bereitete den Übergang zur nun dauerhaften Rückverlagerung in Anhang I vor.

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