VO (EU) 2024/371 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Delegierte Verordnung (EU) 2024/371 der Kommission vom 23. Januar 2024 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung harmonisierter Spezifikationen für die Kennzeichnung von Produkten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Kontakt kommen

Metadata

Untertitel: C/2024/242
Dokumentdatum: 23.01.2024
Veröffentlichungsdatum: 23.04.2024
In Krafttreten Datum: 13.05.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Wasserversorgung

Versionsverlauf

2024

Version 23.04.2024

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2024R0371/20240423_0000010)

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2024

Version 23.01.2024

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch; Artikel 11 enthält die materiellen Anforderungen an Materialien und Produkte im Kontakt mit Trinkwasser sowie die Ermächtigung zum Erlass dieser delegierten Verordnung. • Delegierte Verordnung (EU) 2024/370 vom 23. Januar 2024: Sie legt die Konformitätsbewertungsverfahren sowie Vorschriften für die Benennung der beteiligten Konformitätsbewertungsstellen fest; die Kennzeichnung nach der VO (EU) 2024/371 ist für Produkte vorgesehen, für die eine EU-Konformitätserklärung nach dieser Verordnung ausgestellt wurde. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er bildet die unionsrechtliche Grundlage für den Erlass delegierter Rechtsakte durch die Kommission und ist damit die primärrechtliche Grundlage der Verordnung. • Artikel 11 der Richtlinie (EU) 2020/2184: Er ist die zentrale Bezugsvorschrift innerhalb derselben Regelungssystematik, weil dort sowohl die gesundheitlichen und technischen Anforderungen an Kontaktmaterialien als auch die Grundlage für die harmonisierte Kennzeichnung geregelt sind.

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