E2016C0094 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 94/16/COL vom 11. Mai 2016 zur Verpflichtung Norwegens, die auf der Grundlage des Artikels 4 Absatz 2 des Rechtsakts, der unter Punkt 56g des Anhangs XIII zum EWR-Abkommen genannt ist (Richtlinie 97/70/EG des Rates über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr), angemeldete Maßnahme in Bezug auf Fischereifahrzeuge, die gekühlte Meerwassertanks zur Erfüllung von Stabilitätsanforderungen nutzen, nicht zu erlassen [2016/1891]

Metadata

Dokumentdatum: 11.05.2016
Veröffentlichungsdatum: 27.10.2016
In Krafttreten Datum: 11.05.2016
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

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Version 11.05.2016

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