RL (EG) 2009/104 In Kraft
EU Richtlinien (Directives)

Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Dokumentdatum: 16.09.2009
Veröffentlichungsdatum: 03.10.2009
In Krafttreten Datum: 23.10.2009
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Richtlinie
Rechtsaspekt: Arbeitsschutz

Versionsverlauf

2009

Version 16.09.2009

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 89/391/EWG v. 12. Juni 1989: Sie ist die übergeordnete Rahmenrichtlinie des europäischen Arbeitsschutzrechts; die Richtlinie 2009/104/EG ist als Zweite Einzelrichtlinie in deren System eingebunden. • Richtlinie 89/655/EWG v. 30. November 1989: Sie ist die frühere Fassung der Vorschriften über Arbeitsmittel und wurde durch die kodifizierte Richtlinie 2009/104/EG ersetzt. • Richtlinie 95/63/EG v. 5. Dezember 1995: Sie änderte die frühere Richtlinie 89/655/EWG und erweiterte insbesondere die Mindestvorschriften für mobile Arbeitsmittel und Lastenhebemittel. • Richtlinie 2001/45/EG v. 27. Juni 2001: Sie änderte die frühere Richtlinie 89/655/EWG im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen. • Richtlinie 2007/30/EG v. 20. Juni 2007: Sie passte unter anderem Berichts- und Umsetzungsaspekte im Bereich der Einzelrichtlinien zum Arbeitsschutz an und steht im systematischen Zusammenhang mit der später kodifizierten Fassung.

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