Empfehlung (Euratom) 2024/440 In Kraft
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Empfehlung (Euratom) 2024/440 der Kommission vom 2. Februar 2024 über die Verwendung von Dosiskoeffizienten für die Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis für die Zwecke der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 563)

Metadata

Untertitel: C/2024/563
Dokumentdatum: 02.02.2024
Veröffentlichungsdatum: 06.02.2024

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Empfehlung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Strahlenschutz

Versionsverlauf

2024

Version 16.02.2024

Berichtigung

Link 32024H0440R(01)
2024

Version 06.02.2024

Konsolidierte Version (CELEX ID: 02024H0440-20240206) (Consolidation ID: 2024H0440/20240206)

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013: Sie bildet die zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage der Empfehlung und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Verwendung von Dosiskoeffizienten für die Schätzung effektiver Dosen und Äquivalentdosen. • Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 31, 32 und 33: Er bildet die primärrechtliche Grundlage für die Festlegung, Überprüfung und Sicherstellung der Beachtung grundlegender Strahlenschutznormen. • Artikel 106a Euratom-Vertrag in Verbindung mit Artikel 292 AEUV: Diese Vorschriften bilden die formelle Rechtsgrundlage für den Erlass von Empfehlungen durch die Kommission. • ICRP-Veröffentlichungen 130, 134, 137, 141 und 151: Sie sind keine Rechtsakte der Union, werden aber durch die Empfehlung als maßgebliche wissenschaftliche Grundlage für die Schätzung interner Exposition herangezogen. • Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom: Diese früheren Strahlenschutzrichtlinien wurden durch die Richtlinie 2013/59/Euratom aufgehoben und sind daher nur noch im systematischen Zusammenhang relevant.

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