Beschluss (EU) 2020/1834 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1834 der Kommission vom 3. Dezember 2020 über die unter die Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallenden Treibhausgasemissionen für jeden Mitgliedstaat für das Jahr 2018

Metadata

Untertitel: C/2020/8381
Dokumentdatum: 03.12.2020
Veröffentlichungsdatum: 04.12.2020
In Krafttreten Datum: 04.12.2020
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Rechtsaspekt: Energie

Versionsverlauf

2020

Version 03.12.2020

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Entscheidung Nr. 406/2009/EG vom 23. April 2009: Sie ist die zentrale materielle Grundlage des Beschlusses und legt jährliche Emissionszuweisungen sowie den Mechanismus zur Prüfung der Einhaltung für den Zeitraum 2013 bis 2020 fest. • Verordnung (EU) Nr. 525/2013 vom 21. Mai 2013: Sie ist die übergeordnete verfahrensrechtliche Grundlage für Überwachung, Berichterstattung und Prüfung der Treibhausgasemissionen; auf Artikel 19 Absatz 6 stützt sich der Durchführungsbeschluss unmittelbar. • Beschluss 2013/162/EU vom 26. März 2013: Er legt die jährlichen Emissionszuweisungen der Mitgliedstaaten in Tonnen Kohlendioxidäquivalent für den Zeitraum 2013 bis 2020 fest und konkretisiert damit die Lastenteilungsentscheidung. • Durchführungsbeschluss 2013/634/EU vom 31. Oktober 2013: Er enthält die Anpassungen der jährlichen Emissionszuweisungen an die einzelnen Mitgliedstaaten und ist für die korrekte Einordnung der Emissionswerte maßgeblich. • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 749/2014 vom 30. Juni 2014: Sie regelt Struktur, Format, Vorlageverfahren und Überprüfung der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Informationen und bildet den operativen Rahmen für die hier zugrunde liegende Inventarprüfung.

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