VO (EU) 2024/2445 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2445 der Kommission vom 11. September 2024 zur Abweichung für das Jahr 2024 von Artikel 75 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höhe der Vorschüsse für flächen- und tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

Metadata

Untertitel: C/2024/6499
Dokumentdatum: 11.09.2024
Veröffentlichungsdatum: 12.09.2024
In Krafttreten Datum: 15.09.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Energie

Versionsverlauf

2024

Version 11.09.2024

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 vom 17. Dezember 2013: Sie bildet die unmittelbare Rechtsgrundlage der Abweichung; von Artikel 75 Absatz 1 Unterabsatz 3 wird für 2024 hinsichtlich der Vorschusshöhe abgewichen. • Verordnung (EU) 2021/2116 vom 2. Dezember 2021: Sie ist die übergeordnete aktuelle GAP-Finanzierungs- und Kontrollverordnung und ordnet in Artikel 104 an, dass Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für bestimmte ELER-Ausgaben weiterhin gilt. • Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17. Dezember 2013: Sie regelt die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den ELER und bestimmt den sachlichen Rahmen der flächen- und tierbezogenen Maßnahmen, auf die sich die erhöhte Vorschussmöglichkeit bezieht. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er bildet die primärrechtliche Grundlage für den Erlass von Durchführungsrechtsakten der Kommission im Unionsrecht. • Verordnung (EG) Nr. 1698/2005: Sie wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 aufgehoben und ist damit nur noch als frühere Vorgängerregelung der ELER-Förderarchitektur relevant.

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