BetrSichV In Kraft
DE Bund

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

Betriebssicherheitsverordnung

Metadata

Fundstelle: BGBl I 2015, 49
Amtliche Abkürzung: BetrSichV
Juristische Abkürzung: BetrSichV 2015
Ausfertigungsdatum: 03.02.2015

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: BRD
Rechtsaspekt: Arbeitsschutz

Versionsverlauf

2025

Version 22.12.2025

Geändert durch BGBl. 2025 I Nr. 347 vom 22.12.2025 (Art. 27)

Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 347 vom 22.12.2025

Link BGBl. 2025 I Nr. 347 vom 22.12.2025 (Article Art. 27)
2025

Version 18.12.2025

Zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 18.12.2025 I Nr. 347

Link
2021

Version 27.07.2021

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 27.7.2021 I 3146 Ersetzt V 805-3-9 v. 27.9.2002 I 3777 (BetrSichV)

2015

Version 03.02.2015

Ausfertigungsdatum

Link

Beziehungen zu anderen Dokumenten

AI Generated

• Arbeitsschutzgesetz: Es ist die übergeordnete Grundnorm des betrieblichen Arbeitsschutzes; die BetrSichV knüpft mehrfach an dessen Begriffsbestimmungen, Organisationspflichten sowie Bußgeld- und Strafvorschriften an. • Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen: Es bildet den übergeordneten Rahmen für überwachungsbedürftige Anlagen; die BetrSichV verweist insbesondere bei Zulassung von Überwachungsstellen sowie bei Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften hierauf. • Gefahrstoffverordnung: Sie ist besonders relevant bei explosionsgefährdeten Bereichen sowie beim Brand- und Explosionsschutz erlaubnispflichtiger Anlagen; das Explosionsschutzdokument und entsprechende Schutzmaßnahmen werden ausdrücklich einbezogen. • Produktsicherheitsgesetz: Es ist wichtig für Herstellerpflichten und für die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel auf dem Markt; bei Änderungen an Arbeitsmitteln kann eine Neubewertung von Herstellerpflichten erforderlich werden. • Betriebssicherheitsverordnung in der bis zum 31. Mai 2015 geltenden Fassung: Diese Vorgängerfassung wurde durch die vorliegende Verordnung abgelöst; Übergangsvorschriften sichern den Weiterbetrieb bestehender Anlagen und die Fortgeltung früherer Erlaubnisse und Prüfungen.

Text

Lade Texte...