NachwG In Kraft
DE Bund

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen

Nachweisgesetz

Metadata

Fundstelle: BGBl I 1995, 946
Amtliche Abkürzung: NachwG
Juristische Abkürzung: NachwG
Ausfertigungsdatum: 20.07.1995

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Gesetz
Geltungsbereich: BRD
Rechtsaspekt: Arbeitsrecht

Versionsverlauf

2024

Version 23.10.2024

Zuletzt geändert durch Art. 50 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 323 vom 29.10.2024

Link BGBl. 2024 I Nr. 323 vom 29.10.2024 (Article Art. 50)
1995

Version 20.07.1995

Ausfertigungsdatum

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Mindestlohngesetz, insbesondere § 22 Absatz 1: Diese Vorschrift ist für den persönlichen Anwendungsbereich relevant, weil Praktikanten nur dann als Arbeitnehmer im Sinne des Nachweisgesetzes gelten, wenn sie dort arbeitsrechtlich erfasst sind. • Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere § 126b: Auf diese Regelung verweist das Gesetz für die zulässige Textform bei Abfassung und elektronischer Übermittlung bestimmter Nachweise und Änderungsmitteilungen. • Teilzeit- und Befristungsgesetz, insbesondere § 12: Diese Vorschrift ist wichtig für Arbeit auf Abruf, weil das Nachweisgesetz hierfür besondere Pflichtangaben wie Referenztage, Referenzstunden und Mitteilungsfristen verlangt. • Kündigungsschutzgesetz, insbesondere § 7: Die Norm wird ausdrücklich für die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage einbezogen und ist für den nachzuweisenden Kündigungsprozess von zentraler Bedeutung. • Richtlinie 96/71/EG in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/957 sowie Richtlinie 2014/67/EU: Diese unionsrechtlichen Vorgaben sind bei Entsendungen ins Ausland maßgeblich und begründen zusätzliche Informationspflichten zu Entlohnung und zur offiziellen nationalen Website des Aufnahmestaats.

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