Beschluss (EU) 2022/679 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/679 der Kommission vom 19. Januar 2022 zur Erstellung einer Beobachtungsliste der für Wasser für den menschlichen Gebrauch bedenklichen Stoffe und Verbindungen gemäß der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 142) (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Untertitel: C/2022/142
Dokumentdatum: 19.01.2022
Veröffentlichungsdatum: 27.04.2022
In Krafttreten Datum: 20.01.2022
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Wasser

Versionsverlauf

2022

Version 19.01.2022

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

AI Generated

• Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage und verpflichtet zur Erstellung einer Beobachtungsliste für bedenkliche Stoffe und Verbindungen in Wasser für den menschlichen Gebrauch. • Richtlinie 98/83/EG des Rates: Sie ist die frühere Trinkwasserrichtlinie, deren Regelungsansatz durch die Richtlinie (EU) 2020/2184 überarbeitet und fortentwickelt wurde. • Richtlinie 2009/90/EG der Kommission vom 31. Juli 2009: Sie liefert die technische Bezugsebene für die Bestimmungsgrenze, auf die der Beschluss bei der analytischen Erfassung der Stoffe ausdrücklich verweist. • Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: Sie ist die übergeordnete wasserrechtliche Bezugsrichtlinie, auf deren Grundlage die Richtlinie 2009/90/EG technische Spezifikationen für chemische Analyse und Überwachung des Gewässerzustands festlegt.

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