Beschluss (EU) 2023/2698 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2698 der Kommission vom 4. Dezember 2023 zur Spezifikation der Bezugswerte für CO2-Emissionen von Gruppen schwerer Nutzfahrzeuge, die nicht unter die Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen, gemäß der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Metadata

Untertitel: C/2023/8154
Dokumentdatum: 04.12.2023
Veröffentlichungsdatum: 06.12.2023
In Krafttreten Datum: 26.12.2023
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Rechtsaspekt: Immissionsschutz

Versionsverlauf

2023

Version 04.12.2023

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 1999/62/EG v. 17. Juni 1999: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage für Infrastruktur- und Benutzungsgebühren und ermächtigt die Kommission in Artikel 7ga Absatz 7 zur Festlegung der Bezugswerte. • Verordnung (EU) 2017/2400 v. 12. Dezember 2017: Sie definiert die Fahrzeuggruppen (Artikel 4), nach denen die CO2-bezogene Differenzierung und die Bezugswerte zu strukturieren sind. • Verordnung (EU) 2018/956 v. 28. Juni 2018: Sie regelt Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und liefert die Datenbasis, aus der die Durchschnittswerte je Fahrzeuggruppe abgeleitet werden. • Verordnung (EU) 2019/1242 v. 20. Juni 2019: Sie setzt CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge; der Beschluss gilt ausdrücklich für Gruppen, die nicht unter diese Verordnung fallen. • Verordnung (EG) Nr. 595/2009: Sie bildet den Rahmen, zu dessen Durchführung Verordnung (EU) 2017/2400 hinsichtlich der Bestimmung von CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch erlassen wurde.

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