RL (EG) 2009/100 In Kraft
EU Richtlinien (Directives)

Richtlinie 2009/100/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die gegenseitige Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Dokumentdatum: 16.09.2009
Veröffentlichungsdatum: 02.10.2009
In Krafttreten Datum: 22.10.2009
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Richtlinie
Rechtsaspekt: Wasser

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Version 06.10.2016

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2009L0100/20161006_0010010)

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2016

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Änderung — Ersetzung — Artikel 1 Änderung — Ersetzung — Artikel 3 Absatz 5 L 2 Änderung — Ersetzung — Artikel 3 Absatz 4

Link RL (EU) 2016/1629
2009

Version 16.09.2009

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 76/135/EWG des Rates vom 20. Januar 1976: Sie ist die Vorgängerregelung zur gegenseitigen Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe und wird durch die Richtlinie 2009/100/EG kodifiziert und aufgehoben. • Richtlinie 78/1016/EWG des Rates vom 23. November 1978: Sie änderte die frühere Richtlinie 76/135/EWG und ist über die Kodifizierung mittelbar in die vorliegende Richtlinie eingeflossen. • Richtlinie 2006/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006: Sie regelt technische Vorschriften für Binnenschiffe; die vorliegende Richtlinie gilt nach ihrem Regelungskonzept weiterhin für Schiffe, die nicht von dieser Richtlinie erfasst werden, und verweist in Artikel 1 ausdrücklich auf deren Artikel 21. • Rheinschiffsuntersuchungsordnung: Sie ist für die Richtlinie zentral, weil Mitgliedstaaten die dort festgelegten technischen Anforderungen als Maßstab heranziehen und entsprechende Schiffsatteste als Nachweis verlangen können. • Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR): Es ist maßgeblich für Schiffe, die gefährliche Güter befördern; die Richtlinie erlaubt insoweit die Anforderung einer ADNR-Zulassungsurkunde als Nachweis der Einhaltung besonderer Gefahrgutanforderungen.

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