VO (EU) 2024/587 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/587 der Kommission vom 12. Februar 2024 zur Ermöglichung einer Ausnahmeregelung von der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anwendung des Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standard) Nr. 8, der Fristen für die Förderfähigkeit von Ausgaben im Rahmen des EGFL und der Vorschriften für Änderungen von GAP-Strategieplänen zur Änderung bestimmter Öko-Regelungen für das Antragsjahr 2024

Metadata

Untertitel: C/2024/978
Dokumentdatum: 12.02.2024
Veröffentlichungsdatum: 13.02.2024
In Krafttreten Datum: 14.02.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Energie

Versionsverlauf

2024

Version 18.03.2024

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Version 13.02.2024

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2024R0587/20240213_0000010)

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2021/2115 vom 2. Dezember 2021: Zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage der GAP-Strategiepläne; von ihr wird hinsichtlich GLÖZ-Standard Nr. 8, Artikel 86 Absatz 2 und Artikel 119 für das Antragsjahr 2024 punktuell abgewichen. • Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 vom 20. April 2017: Sie regelt das IT-gestützte System, über das Mitgliedstaaten ihre Beschlüsse über die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung an die Kommission übermitteln müssen. • Durchführungsverordnung (EU) 2021/2289 vom 21. Dezember 2021: Sie regelt insbesondere das elektronische Datenaustauschsystem „SFC2021“, über das Änderungen der betroffenen Öko-Regelungen mitzuteilen sind. • Verordnung (EU) Nr. 1305/2013: Diese frühere Regelung zum ELER wurde durch die Verordnung (EU) 2021/2115 aufgehoben und bildet damit den systematischen Vorgängerrahmen der neuen GAP-Planarchitektur. • Verordnung (EU) Nr. 1307/2013: Auch diese frühere Direktzahlungsregelung wurde durch die Verordnung (EU) 2021/2115 aufgehoben; sie gehört zum abgelösten Rechtsrahmen, an dessen Stelle die heutige Konditionalitäts- und Strategieplanlogik getreten ist.

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