Beschluss (EU) 2024/865 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/865 der Kommission vom 18. März 2024 zur Festlegung der Werte für die Leistung von Herstellern und Emissionsgemeinschaften von Herstellern neuer Personenkraftwagen und neuer leichter Nutzfahrzeuge für das Kalenderjahr 2022 gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 1653)

Metadata

Untertitel: C/2024/1653
Dokumentdatum: 18.03.2024
Veröffentlichungsdatum: 20.03.2024
In Krafttreten Datum: 19.03.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Sonstige

Versionsverlauf

2024

Version 18.03.2024

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2019/631 vom 17. April 2019: Sie ist die zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage und regelt die CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge sowie die jährliche Bestimmung der Herstellerleistung, Emissionsgemeinschaften, Ausnahmen und Abgaben wegen Emissionsüberschreitung. • Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1623 vom 3. August 2023: Er enthält die Werte für das Kalenderjahr 2021 sowie Referenzwerte, auf die der vorliegende Beschluss bei der Berechnung der Zielvorgaben und WLTP-Referenzzielvorgaben Bezug nimmt. • Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2087 vom 26. September 2022: Er wird als Referenz für frühere WLTP-Referenzzielvorgaben und Berechnungsparameter herangezogen. • Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 vom 4. März 2021: Sie regelt die Überwachung und Meldung der CO2-Daten von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und ist maßgeblich für Datengrundlage, Fehlercode-B-Aufzeichnungen und Meldeverfahren. • Verordnung (EU) 2017/1151 vom 1. Juni 2017: Sie legt das Prüf- und Ermittlungsregime für die spezifischen CO2-Emissionen nach dem WLTP fest, auf dessen Basis die im Beschluss verwendeten Emissionswerte bestimmt werden.

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