VO (EU) 2024/1765 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Delegierte Verordnung (EU) 2024/1765 der Kommission vom 11. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf technische Spezifikationen der wesentlichen Elemente des Risikomanagements

Metadata

Dokumentdatum: 11.03.2024
Veröffentlichungsdatum: 20.06.2024
In Krafttreten Datum: 10.07.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Wasser

Versionsverlauf

2024

Version 11.03.2024

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2020/741 vom 25. Mai 2020: Sie ist die übergeordnete Grundverordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung; die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1765 ergänzt sie insbesondere zu Anhang II und zum Risikomanagementplan. • Richtlinie 91/271/EWG vom 21. Mai 1991: Sie ist für die Einordnung der kommunalen Abwasserquellen und der Abwasserbehandlung maßgeblich und bildet damit eine zentrale Vorstufe für die Beschreibung des Wasserwiederverwendungssystems. • Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000: Sie setzt den wasserrechtlichen Ordnungsrahmen und ist bei der Risikobewertung insbesondere für Umweltziele, Schutzgebiete und die Beurteilung von Oberflächengewässern relevant. • Richtlinie (EU) 2020/2184 vom 16. Dezember 2020: Sie ist für Trinkwasserschutzgebiete bedeutsam und muss bei der Risikobewertung berücksichtigt werden, wenn Oberflächengewässer oder Grundwasserkörper für die Trinkwasserversorgung betroffen sein können. • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004: Sie ist ein wesentlicher lebensmittelhygienerechtlicher Bezugspunkt, weil bei der Bewässerung mit aufbereitetem Wasser bewertet werden muss, ob Anforderungen an die Erzeugung von frischem Obst und Gemüse eingehalten werden.

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