Beschluss (EU) 2025/113 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/113 der Kommission vom 23. Januar 2025 über das Format für die Übermittlung der Informationen der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2014/896/EU (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 376)

Metadata

Untertitel: C/2025/376
Dokumentdatum: 23.01.2025
Veröffentlichungsdatum: 24.01.2025
In Krafttreten Datum: 01.01.2027
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Störfall

Versionsverlauf

2025

Version 23.01.2025

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage und regelt die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen; der Beschluss konkretisiert deren Berichtspflichten nach Artikel 21 Absatz 2 und 5. • Durchführungsbeschluss 2014/896/EU vom 10. Dezember 2014: Er legte das bisherige Berichtsformat fest und wird durch den vorliegenden Beschluss mit Wirkung vom 31. Dezember 2026 aufgehoben. • Richtlinie 96/82/EG: Diese frühere Seveso-Regelung wurde durch die Richtlinie 2012/18/EU geändert und aufgehoben und bildet damit den historischen Vorgängerrahmen. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er ist die primärrechtliche Grundlage für den Erlass des Durchführungsbeschlusses durch die Kommission. • Artikel 27 der Richtlinie 2012/18/EU: Die im Beschluss erwähnte Ausschussstellungnahme zeigt die Einbindung des nach der Richtlinie eingesetzten Ausschusses in das Durchführungsverfahren.

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