VO (EU) 2024/622 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/622 der Kommission vom 22. Februar 2024 über die Liste von Staaten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie für die Zwecke der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates CORSIA in Bezug auf Emissionen im Jahr 2023 anwenden

Metadata

Untertitel: C/2024/1054
Dokumentdatum: 22.02.2024
Veröffentlichungsdatum: 23.02.2024
In Krafttreten Datum: 26.02.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Energie

Versionsverlauf

2024

Version 22.02.2024

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 2003/87/EG vom 13. Oktober 2003: Sie ist die zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage des EU-Emissionshandelssystems und ermächtigt die Kommission in Artikel 25a Absatz 3 zur Annahme der Staatenliste. • Richtlinie (EU) 2023/958 vom 10. Mai 2023: Sie änderte die Richtlinie 2003/87/EG, um CORSIA für den Luftverkehr unionsrechtlich angemessen umzusetzen, und bildet damit den unmittelbaren sachlichen Hintergrund dieser Durchführungsverordnung. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er bildet die primärrechtliche Grundlage für den Erlass von Durchführungsrechtsakten der Kommission. • Jeweilige Emissionshandelssysteme der EWR-Länder, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs: Auf diese Systeme verweist die Verordnung mittelbar, um deren Herausnahme aus der Staatenliste zu begründen, da entsprechende Strecken dort bereits gesondert erfasst werden. • CORSIA der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO): Dieses globale System ist der völker- und regelungssystematische Bezugspunkt, an dessen Anwendbarkeit die Staatenliste für die Zwecke der Richtlinie 2003/87/EG anknüpft.

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