VO (EU) 2024/1755 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1755 der Kommission vom 25. Juni 2024 betreffend die Zulassung für Essigsäure, Calciumacetat und Natriumdiacetat als Zusatzstoffe in Futtermitteln für Fische

Metadata

Untertitel: C/2024/4261
Dokumentdatum: 25.06.2024
Veröffentlichungsdatum: 26.06.2024
In Krafttreten Datum: 16.07.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Lebensmittel

Versionsverlauf

2024

Version 25.06.2024

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

AI Generated

• Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vom 22. September 2003: Zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage für die Zulassung, Neubewertung und Verwendungsbedingungen von Zusatzstoffen in der Tierernährung; auf Artikel 9 Absatz 2 stützt sich der Erlass unmittelbar. • Richtlinie 70/524/EWG des Rates vom 23. November 1970: Frühere Rechtsgrundlage, unter der Essigsäure, Calciumacetat und Natriumdiacetat bereits auf unbegrenzte Zeit für alle Tierarten zugelassen waren; die vorliegende Regelung knüpft an diese Altzulassungen im Rahmen der Neubewertung an. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Primärrechtliche Grundlage für den Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission im Bereich des Binnenmarkt- und Agrar- bzw. Futtermittelrechts. • EFSA-Stellungnahme vom 6. Juli 2023: Fachliche Grundlage der Neubewertung für Fische, insbesondere zur Sicherheit bis zu 2 500 mg Essigsäure/kg Alleinfuttermittel und zur konservierenden Wirkung. • Frühere EFSA-Stellungnahmen vom 1. Februar 2012 und 6. Mai 2021: Maßgebliche Bewertungsgrundlagen zu Verbraucher- und Umweltsicherheit sowie zu Risiken für Verwender beim Umgang mit Essigsäure und ihren Salzen.

Text

Lade Texte...