VO (EU) 2024/824 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/824 der Kommission vom 8. März 2024 zur Zulassung von Enziantinktur aus Gentiana lutea L. als Zusatzstoff in Futtermitteln für bestimmte Tierarten

Metadata

Untertitel: C/2024/1450
Dokumentdatum: 08.03.2024
Veröffentlichungsdatum: 11.03.2024
In Krafttreten Datum: 31.03.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Lebensmittel

Versionsverlauf

2024

Version 08.03.2024

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vom 22. September 2003: Sie bildet die zentrale unionsrechtliche Grundlage für die Zulassung, Neubewertung, Verwendung und Marktrücknahme von Zusatzstoffen in der Tierernährung; auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 10 Absatz 5 stützt sich die vorliegende Durchführungsverordnung unmittelbar. • Richtlinie 70/524/EWG vom 23. November 1970: Unter dieser Vorgängerregelung war Enziantinktur bereits auf unbegrenzte Zeit als Zusatzstoff zugelassen; die neue Regelung ersetzt diese Altzulassung teilweise und ordnet für nicht mehr erfasste Tierarten die Marktrücknahme an. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er ist die unionsverfassungsrechtliche Grundlage für den Erlass von Durchführungsverordnungen der Kommission im Bereich des Binnenmarkts und der Agrar- bzw. Futtermittelregulierung. • Verordnung (EG) Nr. 178/2002: Sie bildet den allgemeinen Rahmen des europäischen Lebensmittel- und Futtermittelrechts, insbesondere für Risikobewertung und die Rolle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, auf deren Gutachten die Verordnung inhaltlich aufbaut. • EFSA Journal 2021; 19(4):6547 und EFSA Journal 2023; 21(2):7869: Diese wissenschaftlichen Bewertungen sind keine Rechtsgrundlagen im formellen Sinn, prägen aber die Reichweite der Zulassung maßgeblich, insbesondere die Beschränkung auf kurzlebige Masttierarten und die Schutzanforderungen für Verwender.

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