RL (EG) 2007/10 Außer Kraft Zurückgezogen
EU Richtlinien (Directives)

Richtlinie 2007/10/EG der Kommission vom 21. Februar 2007 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 92/119/EWG des Rates hinsichtlich der nach einem Ausbruch der vesikulären Schweinekrankheit innerhalb einer Schutzzone zu treffenden Maßnahmen (Text von Bedeutung für den EWR )

Metadata

Dokumentdatum: 21.02.2007
Veröffentlichungsdatum: 01.03.2007
In Krafttreten Datum: 21.03.2007
Gültig Bis Datum: 20.04.2021

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Richtlinie
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Lebensmittel

Versionsverlauf

2021

Version 21.04.2021

Implizite Aufhebung

Link VO (EU) 2016/429
2007

Version 21.02.2007

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 92/119/EWG des Rates vom 17. Dezember 1992: Sie ist die übergeordnete Stammrechtsgrundlage und regelt allgemeine Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen sowie besondere Maßnahmen zur vesikulären Schweinekrankheit; Anhang II dieser Richtlinie wird durch die vorliegende Richtlinie geändert. • Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002: Sie legt tierseuchenrechtliche Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs fest; auf ihre Anhänge II und III verweist die Richtlinie für Kennzeichnung und Behandlung von Fleisch. • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004: Sie enthält spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und dient hier als Bezugspunkt, damit sich die alternative Kennzeichnung deutlich von sonstigen Kennzeichnungen auf Schweinefleisch unterscheidet. • Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005: Sie regelt Übergangsmaßnahmen zur Durchführung des Hygienerechts und wird ebenfalls als Abgrenzungsmaßstab für die alternative Kennzeichnung herangezogen. • Richtlinien 72/461/EWG und 80/215/EWG des Rates: Diese aufgehobenen Vorgängerbezüge werden durch die vorliegende Richtlinie inhaltlich ersetzt, indem die Verweise in der Richtlinie 92/119/EWG auf die Richtlinie 2002/99/EG umgestellt werden.

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