VO (EU) 2026/1310 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Delegierte Verordnung (EU) 2026/1310 der Kommission vom 11. Juni 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der anwendbaren Bewertungs- und Überprüfungssysteme für Produktfamilien und -kategorien

Metadata

Untertitel: C/2026/3835
Dokumentdatum: 11.06.2026
Veröffentlichungsdatum: 28.08.2026
In Krafttreten Datum: 17.09.2026
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Bau

Versionsverlauf

2026

Version 11.06.2026

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2024/3110 vom 27. November 2024: Übergeordnete Grundverordnung für die Vermarktung von Bauprodukten; die Delegierte Verordnung ergänzt sie insbesondere auf Grundlage von Artikel 10 Absatz 2 und knüpft an Artikel 5 Absatz 6 sowie die Anhänge IX und X an. • Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vom 9. März 2011: Vorgängerregelung im Bauproduktenrecht; die Delegierte Verordnung stellt ausdrücklich die Kontinuität zu den bisherigen Systemen der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit her. • Richtlinie 89/106/EWG des Rates: Frühere, durch die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 aufgehobene Grundstruktur des europäischen Bauproduktenrechts, relevant als historischer Vorläufer der heutigen Systematik. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Primärrechtliche Grundlage für den Erlass delegierter Rechtsakte durch die Kommission. • Delegierte Rechtsakte nach Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/3110: Sie legen die Bedingungen fest, unter denen ohne oder ohne weitere Prüfung beziehungsweise Berechnung von einer bestimmten Leistung ausgegangen werden kann; in diesen Fällen greift nach Artikel 1 der vorliegenden Verordnung System 4.

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