Beschluss (EU) 2024/816 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/816 der Kommission vom 5. März 2024 zur Beantwortung der Fragen zur zweiten vergleichenden Bewertung gerinnungshemmender Rodentizide gemäß Artikel 23 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

Metadata

Untertitel: C/2024/1335
Dokumentdatum: 05.03.2024
Veröffentlichungsdatum: 07.03.2024
In Krafttreten Datum: 27.03.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Chemikalien

Versionsverlauf

2024

Version 05.03.2024

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22. Mai 2012: Sie ist die tragende übergeordnete Rechtsgrundlage des Beschlusses und regelt die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten; insbesondere Artikel 23 Absatz 3 und 5 steuern die vergleichende Bewertung und die Befugnis der Kommission zur Beantwortung vorgelegter Fragen. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er bildet die allgemeine primärrechtliche Grundlage für den Erlass von Durchführungsakten der Kommission. • Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1005 vom 23. Juni 2022: Er wird im Anhang als Referenz für erkannte Risiken von Alphachloralose, insbesondere im Zusammenhang mit Primär- und Sekundärvergiftungen, herangezogen. • Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1006 vom 24. Juni 2022: Auch dieser Beschluss wird zur Einordnung der Risiken von Alphachloralosehaltigen Biozidprodukten angeführt. • Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1155 vom 9. Juni 2023: Er gehört zu den im Anhang genannten Entscheidungen, die bei der Risikobewertung bestimmter Alternativwirkstoffe als einschlägige Vorentscheidungen herangezogen werden.

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