VO (EU) 2024/1295 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Delegierte Verordnung (EU) 2024/1295 der Kommission vom 26. Februar 2024 über harmonisierte technische Spezifikationen und Prüfnormen für Feuerlöschschläuche

Metadata

Untertitel: C/2024/890
Dokumentdatum: 26.02.2024
Veröffentlichungsdatum: 06.05.2024
In Krafttreten Datum: 26.05.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Verkehr

Versionsverlauf

2024

Version 26.02.2024

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 2014/90/EU vom 23. Juli 2014: Sie ist die übergeordnete unionsrechtliche Grundlage für Schiffsausrüstung und ermächtigt die Kommission in Artikel 8 Absatz 2 zum Erlass harmonisierender delegierter Vorschriften. • Richtlinie 96/98/EG des Rates: Sie wurde durch die Richtlinie 2014/90/EU aufgehoben und bildet damit den früheren Rechtsrahmen für Schiffsausrüstung. • SOLAS-Übereinkommen, Kapitel II-2 Teil B Regel 10.2.3.2.1: Es schreibt mitzuführende und zuzulassende Feuerlöschschläuche vor und bestimmt, dass deren Durchmesser den Anforderungen der Verwaltung genügen muss. • Durchführungsrechtsakte nach Artikel 35 Absatz 2 der Richtlinie 2014/90/EU: Diese legen für Schiffsausrüstung die Entwurfs-, Bau- und Leistungsanforderungen sowie Prüfnormen fest, an die die vorliegende Verordnung ergänzend anknüpft. • DIN 14811 (Januar 2008) und NF S 61-112 (Juni 2019): Diese im Anhang benannten technischen Normen werden durch die Verordnung als harmonisierte Spezifikationen und Prüfnormen für den geregelten Schlauchbereich herangezogen.

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