VO (EU) 2021/941 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2021/941 der Kommission vom 10. Juni 2021 zur Festlegung eines spezifischen Verfahrens für die Ermittlung von schweren Nutzfahrzeugen, die als Arbeitsfahrzeuge bescheinigt, aber nicht als solche zugelassen sind, und für die Anwendung von Korrekturen auf die jährlichen durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen eines Herstellers zwecks Berücksichtigung dieser Fahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Untertitel: C/2021/4091
Dokumentdatum: 10.06.2021
Veröffentlichungsdatum: 11.06.2021
In Krafttreten Datum: 01.07.2021
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Rechtsaspekt: Energie

Versionsverlauf

2021

Version 10.06.2021

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2019/1242 vom 20. Juni 2019: Sie ist die zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage für CO2-Emissionsnormen neuer schwerer Nutzfahrzeuge; die Durchführungsverordnung konkretisiert insbesondere Artikel 2 Absatz 3 sowie die Ermittlung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen eines Herstellers. • Verordnung (EU) 2018/956 vom 28. Juni 2018: Sie regelt die Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge; auf ihre Datenmeldungen der Hersteller und Mitgliedstaaten stützt sich das gesamte Identifizierungs- und Korrekturverfahren. • Verordnung (EU) 2017/2400 vom 12. Dezember 2017: Sie ist für die technische Neubewertung und Neuberechnung von Bescheinigungen relevant, insbesondere für Fahrzeuge der Fahrzeuggruppen 4, 5, 9 oder 10 des Anhangs I Tabelle 1. • Verordnung (EG) Nr. 595/2009: Sie bildet einen übergeordneten Regelungsbaustein für die Typgenehmigungs- und Emissionssystematik schwerer Nutzfahrzeuge und wird über die Verknüpfung mit der Verordnung (EU) 2017/2400 sowie die Änderung durch die Verordnung (EU) 2019/1242 in den Regelungskontext einbezogen. • Richtlinie 96/53/EG: Sie wird in der Verordnung (EU) 2019/1242 mitgeändert und gehört damit zum erweiterten normativen Umfeld der unionsrechtlichen Regelung schwerer Nutzfahrzeuge.

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