Beschluss (EU) 2024/2165 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2165 der Kommission vom 1. Juli 2024 über die Veröffentlichung einer Liste mit bestimmten CO2-Emissionswerten je Hersteller sowie den durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen aller in der Union zugelassenen neuen schweren Nutzfahrzeuge gemäß der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates für den Berichtszeitraum des Jahres 2021 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 4474)

Metadata

Untertitel: C/2024/4474
Dokumentdatum: 01.07.2024
Veröffentlichungsdatum: 21.08.2024
In Krafttreten Datum: 02.07.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Verkehr

Versionsverlauf

2024

Version 01.07.2024

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

AI Generated

• Verordnung (EU) 2019/1242 vom 20. Juni 2019: Übergeordnete Grundverordnung für CO2-Emissionsnormen neuer schwerer Nutzfahrzeuge; auf ihre Artikel 4, 5, 7 und 11 stützt sich der Beschluss unmittelbar. • Verordnung (EU) 2018/956 vom 28. Juni 2018: Sie regelt die Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge und bildet die Datengrundlage für die im Beschluss veröffentlichten Berechnungen. • Durchführungsverordnung (EU) 2021/941 vom 10. Juni 2021: Sie legt das Verfahren zur Ermittlung von als Arbeitsfahrzeuge bescheinigten, aber nicht als solchen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sowie die dafür erforderlichen Korrekturen fest. • Verordnung (EG) Nr. 595/2009: Diese Verordnung wird in der Grundverordnung (EU) 2019/1242 geändert und gehört damit zum weiteren systematischen Regelungsumfeld der Emissionsregulierung schwerer Nutzfahrzeuge. • Richtlinie 96/53/EG: Auch sie wird durch die Verordnung (EU) 2019/1242 geändert und ist deshalb als über das Bezugssystem der Grundverordnung angebundene Rechtsgrundlage von Bedeutung.

Text

Lade Texte...