VO (EU) 2025/33 Außer Kraft Zurückgezogen
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2025/33 der Kommission vom 13. Januar 2025 zur Gewährung einer Ausnahme gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung fluorierter Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr in Schnellkühlern/-frostern, Eiscremebereitern für handwerklich hergestelltes Speiseeis, Eismaschinen, Transportwagen zur Konservierung und Regenerierung von Speisen, Gärschränken sowie Slush- und Softeismaschinen

Metadata

Untertitel: C/2025/50
Dokumentdatum: 13.01.2025
Veröffentlichungsdatum: 14.01.2025
In Krafttreten Datum: 15.01.2025
Gültig Bis Datum: 30.06.2026

Zusätzliche Angaben

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Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Chemikalien

Versionsverlauf

2025

Version 27.03.2025

Berichtigung

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2025

Version 14.01.2025

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2025R0033/20250114_0000010)

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2024/573 v. 7. Februar 2024: Sie ist die übergeordnete F-Gase-Verordnung und bildet die unmittelbare Rechtsgrundlage der Ausnahme, insbesondere über Artikel 11 Absatz 5. • Anhang IV Nummer 4 der Verordnung (EU) 2024/573: Diese Vorschrift enthält das grundsätzliche Verbot des Inverkehrbringens bestimmter in sich geschlossener Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr ab dem 1. Januar 2025. • Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/573: Auf diese Vorschrift verweist die Durchführungsverordnung ausdrücklich hinsichtlich der verpflichtenden Kennzeichnung der von der Ausnahme erfassten Geräte. • Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573: Danach ist der Ausschuss für fluorierte Treibhausgase eingerichtet, dessen Stellungnahme den Erlass der Maßnahmen begleitet. • Verordnung (EU) Nr. 517/2014: Diese frühere F-Gase-Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2024/573 aufgehoben und ist damit die ersetzte Vorgängerregelung.

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