VO (EU) 2024/806 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/806 der Kommission vom 7. März 2024 zur Zulassung von Kieferntinktur von Pinus sylvestris L. als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten

Metadata

Untertitel: C/2024/1404
Dokumentdatum: 07.03.2024
Veröffentlichungsdatum: 08.03.2024
In Krafttreten Datum: 28.03.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Sonstige

Versionsverlauf

2024

Version 07.03.2024

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 v. 22. September 2003: Sie ist die zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage für die Zulassung, Neubewertung und Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen und bildet die unmittelbare Ermächtigungsgrundlage dieser Durchführungsverordnung. • Richtlinie 70/524/EWG des Rates v. 23. November 1970: Unter ihr war der Stoff bereits auf unbegrenzte Zeit zugelassen; die Verordnung verweist auf sie, um die Einordnung als bestehendes Produkt und die anschließende Neubewertung zu erklären. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er bildet die primärrechtliche Grundlage für den Erlass von Durchführungsverordnungen der Kommission im Bereich des Binnenmarkts und des Futtermittelrechts. • EFSA Journal 2023;21(7):8181: Das Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ist keine Rechtsgrundlage im formellen Sinn, aber die zentrale wissenschaftliche Grundlage für die Sicherheitsbewertung, die fehlende zusätzliche Wirksamkeitsprüfung und die Anforderungen zum Verwenderschutz. • Register der Futtermittelzusatzstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003: Auf dieses Register wird mittelbar Bezug genommen, weil Kieferntinktur als bereits bestehendes Produkt aufgenommen worden war und aus diesem Status heraus die Neubewertung und erneute Zulassung erfolgte.

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