VO (EU) 2025/2155 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2155 der Kommission vom 23. Oktober 2025 zur Festlegung der Einzelheiten der Konformitätserklärung und der Überprüfung durch den unabhängigen Prüfer gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/879 der Kommission

Metadata

Untertitel: C/2025/7044
Dokumentdatum: 23.10.2025
Veröffentlichungsdatum: 24.10.2025
In Krafttreten Datum: 13.11.2025
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Chemikalien

Versionsverlauf

2025

Version 23.10.2025

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2024/573 vom 7. Februar 2024: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage über fluorierte Treibhausgase und bildet mit Artikel 19, Artikel 20, Artikel 21, Artikel 26 und Artikel 34 die zentrale Ermächtigungs- und Bezugsebene dieser Durchführungsverordnung. • Durchführungsverordnung (EU) 2016/879 vom 2. Juni 2016: Sie ist die unmittelbar ersetzte Vorgängerregelung zu den Einzelheiten der Konformitätserklärung und der Überprüfung durch einen unabhängigen Prüfer für vorbefüllte Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen. • Verordnung (EU) Nr. 517/2014: Diese frühere F-Gas-Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2024/573 aufgehoben und bildet den historischen Rechtsrahmen, auf dessen Grundlage auch die Vorgänger-Durchführungsverordnung 2016/879 erlassen worden war. • Richtlinie (EU) 2019/1937: Sie wird im Titel der Verordnung (EU) 2024/573 als geänderte Richtlinie genannt und steht damit in einem mittelbaren systematischen Zusammenhang zum neuen F-Gas-Regelungsrahmen. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er ist die primärrechtliche Grundlage für den Erlass der Durchführungsverordnung durch die Kommission.

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