VO (EU) 2024/2729 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2729 der Kommission vom 22. Oktober 2024 zur Gewährung einer Ausnahme gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung fluorierter Treibhausgase in bestimmten Geräten für die Umweltsimulation, Laboreinrichtungen zur Sprühtrocknung oder Gefriertrocknung und Laborzentrifugen

Metadata

Untertitel: C/2024/7249
Dokumentdatum: 22.10.2024
Veröffentlichungsdatum: 23.10.2024
In Krafttreten Datum: 01.01.2025
Gültig Bis Datum: 31.12.2028

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Chemikalien

Versionsverlauf

2024

Version 22.10.2024

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2024/573 vom 7. Februar 2024: Sie ist die übergeordnete F-Gase-Grundverordnung und bildet die Rechtsgrundlage für die Ausnahme, insbesondere über Artikel 11 Absatz 5 sowie Anhang IV Nummer 4 und Artikel 12 Absatz 2. • Verordnung (EU) Nr. 517/2014: Sie wurde durch die Verordnung (EU) 2024/573 aufgehoben und stellt die ersetzte Vorgängerregelung im Bereich fluorierter Treibhausgase dar. • Richtlinie (EU) 2019/1937: Auf sie nimmt die Verordnung (EU) 2024/573 ausdrücklich Bezug, da diese durch die Grundverordnung geändert wird. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er bildet die primärrechtliche Grundlage für den Erlass der Durchführungsverordnung durch die Kommission. • Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573: Diese Vorschrift ist verfahrensrechtlich relevant, weil der dort eingerichtete Ausschuss für fluorierte Treibhausgase die Stellungnahme zu den Maßnahmen abgegeben hat.

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