Beschluss (EU) 2020/1421 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Beschluss (EU) 2020/1421 des Rates vom 1. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt

Metadata

Dokumentdatum: 01.10.2020
Veröffentlichungsdatum: 09.10.2020
In Krafttreten Datum: 01.10.2020
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Beschluss
Rechtsaspekt: Gefahrgut

Versionsverlauf

2020

Version 01.10.2020

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 91 und Artikel 218 Absatz 9: Er bildet die primäre Rechtsgrundlage für die verkehrspolitische Zuständigkeit und die Festlegung des im Namen der Union in internationalen Gremien zu vertretenden Standpunkts. • Richtlinie 2008/68/EG vom 24. September 2008: Sie regelt die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland durch Verweisung auf ADR, RID und ADN und wird durch Änderungen dieser Regelwerke inhaltlich maßgeblich beeinflusst. • Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): Es ist das internationale Grundregelwerk für den Straßentransport gefährlicher Güter, dessen Anlagen durch den Beschluss unionsseitig politisch unterstützt werden. • Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN): Es ist das entsprechende internationale Regelwerk für die Binnenwasserstraße; der Beschluss betrifft die dem Übereinkommen beigefügten Verordnungen. • Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) in Anhang C des COTIF: Sie wird im Beschluss nur ergänzend über die Systematik der Richtlinie 2008/68/EG erwähnt und verdeutlicht die medienübergreifende Einbindung des Gefahrgutrechts.

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