Beschluss (EU) 2016/902 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/902 der Kommission vom 30. Mai 2016 zur Festlegung der Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für eine einheitliche Abwasser-/Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 3127) (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Untertitel: C/2016/3127
Dokumentdatum: 30.05.2016
Veröffentlichungsdatum: 09.06.2016
In Krafttreten Datum: 31.05.2016
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Immissionsschutz

Versionsverlauf

2019

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2017

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2016

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2016

Version 09.06.2016

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2016D0902/20160609_0000030)

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2016

Version 30.05.2016

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 2010/75/EU v. 24. November 2010: Übergeordnete Rechtsgrundlage über Industrieemissionen; auf ihrer Grundlage werden die BVT-Schlussfolgerungen erlassen und in Genehmigungsauflagen für IED-Anlagen überführt. • Richtlinie 91/271/EWG: Sie ist für die Abgrenzung des Anwendungsbereichs relevant, weil eigenständig betriebene Abwasserbehandlung nur erfasst wird, soweit das Abwasser nicht unter diese Richtlinie fällt. • Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 zur Einsetzung des Forums nach Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU: Er betrifft das Verfahren zur Erarbeitung des zugrunde liegenden BVT-Merkblatts. • BVT-Schlussfolgerungen „Überwachung von Emissionen aus IED-Anlagen in die Luft und ins Wasser (ROM)“: Auf diese wird im Beschluss ausdrücklich für Überwachung und Messung Bezug genommen. • Weitere im Text genannte BVT-Referenzdokumente wie Energieeffizienz (ENE), Emissionen aus der Lagerung (EFS), Abfallbehandlung (WT) und Abfallverbrennung (WI): Sie ergänzen die hier festgelegten Anforderungen für spezielle technische Teilbereiche.

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