Beschluss (EU) 2021/1967 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1967 der Kommission vom 11. November 2021 zur Einrichtung einer obligatorischen Datenablage und eines obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Untertitel: C/2021/7948
Dokumentdatum: 11.11.2021
Veröffentlichungsdatum: 12.11.2021
In Krafttreten Datum: 02.12.2021
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Rechtsaspekt: Immissionsschutz

Versionsverlauf

2021

Version 11.11.2021

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

AI Generated

• Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und ermächtigt die Kommission in Artikel 10 Absatz 2 sowie Anhang VI Nummer 3 zur Einrichtung der Datenablage und des digitalen Informationsaustauschs. • Verordnung (EU) 2019/1010 vom 5. Juni 2019: Sie änderte die Richtlinie 2002/49/EG und führte die Pflicht ein, eine obligatorische Datenablage und einen obligatorischen Mechanismus für den digitalen Informationsaustausch zu entwickeln. • Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007: Sie schafft die INSPIRE-Geodateninfrastruktur und ist für die gemeinsame Nutzung, Verknüpfung und Interoperabilität der im Beschluss verlangten Umweltgeodaten maßgeblich. • Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 vom 23. November 2010: Sie konkretisiert die Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten und wird im Anhang mehrfach als Maßstab für zusätzliche obligatorische Attribute herangezogen. • Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 vom 26. Mai 2003: Sie regelt die NUTS-Klassifikation und bildet die Referenz für die im Beschluss verlangten Codes von Gebietseinheiten sowie die Einordnung von Berichtsebenen auf nationaler, subnationaler und lokaler Ebene.

Text

Lade Texte...