Beschluss (EU) 2022/2110 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2110 der Kommission vom 11. Oktober 2022 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 7054) (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Untertitel: C/2022/7054
Dokumentdatum: 11.10.2022
Veröffentlichungsdatum: 04.11.2022
In Krafttreten Datum: 11.10.2022
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Immissionsschutz

Versionsverlauf

2022

Version 11.10.2022

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage für den Beschluss und regelt Industrieemissionen sowie die Nutzung von BVT-Schlussfolgerungen als Referenz für Genehmigungsauflagen. • Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 zur Einrichtung eines Forums für den Informationsaustausch gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU: Er bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für das Forum, dessen Stellungnahme in die BVT-Schlussfolgerungen eingeflossen ist. • Richtlinie 91/271/EWG: Auf sie wird zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs bei eigenständig betriebener oder kombinierter Abwasserbehandlung Bezug genommen. • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 (REACH): Sie bleibt unberührt und ist für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe neben den BVT-Schlussfolgerungen relevant. • Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008: Sie ist für die abfallrechtliche Einordnung, insbesondere für den Begriff der Verwertung und den Umgang mit Rückständen, maßgeblich.

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