Beschluss (EU) 2021/1752 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1752 der Kommission vom 1. Oktober 2021 mit Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Berechnung, die Überprüfung und die Übermittlung von Daten über die getrennte Sammlung zu entsorgender Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff

Metadata

Untertitel: C/2021/6995
Dokumentdatum: 01.10.2021
Veröffentlichungsdatum: 04.10.2021
In Krafttreten Datum: 24.10.2021
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Rechtsaspekt: Abfall

Versionsverlauf

2021

Version 01.10.2021

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

AI Generated

• Richtlinie (EU) 2019/904 vom 5. Juni 2019: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage und legt die Sammelziele sowie die Ermächtigung der Kommission fest, Methoden zur Berechnung, Überprüfung und Datenübermittlung für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff festzulegen. • Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008: Sie bildet den abfallrechtlichen Rahmen, auf den der Beschluss insbesondere hinsichtlich Abfallhierarchie, getrennter Sammlung und des nach Artikel 39 eingesetzten Ausschusses Bezug nimmt. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er ist die primärrechtliche Grundlage für den Erlass des Durchführungsbeschlusses durch die Kommission. • Beschluss (EU) 2021/1752 selbst verweist methodisch auf Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2019/904: Dieser regelt die Datenübermittlung und den Qualitätskontrollbericht, deren Formate im Beschluss verbindlich vorgegeben werden.

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