Beschluss (EU) 2026/1208 Außer Kraft Zurückgezogen
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1208 der Kommission vom 9. Juni 2026 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2024/2881 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf technische Einzelheiten für Modellierungsanwendungen und die Bestimmung der räumlichen Repräsentativität von Probenahmestellen

Metadata

Untertitel: C/2026/3542
Dokumentdatum: 09.06.2026
Veröffentlichungsdatum: 10.06.2026
In Krafttreten Datum: 30.06.2028
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Immissionsschutz

Versionsverlauf

2026

Version 09.06.2026

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• Richtlinie (EU) 2024/2881 vom 23. Oktober 2024: Übergeordnete Rechtsgrundlage, zu deren Artikel 8 Absatz 7 der Durchführungsbeschluss technische Umsetzungsbestimmungen festlegt; sie regelt Luftqualitätsnormen, Überwachung, Beurteilung und Berichterstattung. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Primärrechtliche Grundlage für den Erlass des Durchführungsbeschlusses durch die Kommission. • Anhang IV der Richtlinie (EU) 2024/2881: Enthält die Vorgaben zur räumlichen Repräsentativität von Probenahmestellen, deren methodische Konkretisierung durch den Beschluss erfolgt. • Anhang V der Richtlinie (EU) 2024/2881: Legt Datenqualitätsziele und Qualitätsziele für die Modellierung fest, auf die der Beschluss bei Validierung, Unsicherheit und Einsatz von Modellierungsanwendungen mehrfach verweist. • Artikel 23 der Richtlinie (EU) 2024/2881: Regelt die jährliche Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Kommission und bildet damit einen wesentlichen funktionalen Bezugspunkt für die im Beschluss präzisierten Bewertungsmethoden.

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