Empfehlung (EU) 2024/2659 In Kraft
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Empfehlung (EU) 2024/2659 der Kommission vom 11. Oktober 2024 zu Leitlinien für die Ausfuhr von Gütern für digitale Überwachung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates

Metadata

Untertitel: C/2024/7035
Dokumentdatum: 11.10.2024
Veröffentlichungsdatum: 16.10.2024

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Empfehlung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Exportkontrolle

Versionsverlauf

2024

Version 11.10.2024

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• Verordnung (EU) 2021/821 vom 20. Mai 2021: Sie ist die zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage für die Kontrolle der Ausfuhr, Vermittlung, technischen Unterstützung, Durchfuhr und Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck; die Empfehlung konkretisiert insbesondere Artikel 5 und Artikel 26 Absatz 1 dieser Verordnung. • Empfehlung (EU) 2019/1318 der Kommission vom 30. Juli 2019: Sie enthält einen Orientierungsrahmen zu internen Compliance-Programmen für Dual-Use-Güter und wird in der Empfehlung ausdrücklich als Hilfsmittel für die Sorgfaltspflicht und transaktionsbezogene Screening-Maßnahmen herangezogen. • Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008: Er liefert die maßgeblichen menschenrechts- und humanitärvölkerrechtlichen Bewertungsmaßstäbe, auf die bei der Beurteilung interner Repression sowie schwerwiegender Verstöße Bezug genommen wird. • Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates: Sie ist die frühere unionsrechtliche Dual-Use-Grundverordnung, auf deren Systematik die Empfehlung zu internen Compliance-Programmen aus dem Jahr 2019 noch Bezug nimmt und die durch die Verordnung (EU) 2021/821 abgelöst wurde. • In den im Text genannten Sanktionsverordnungen, etwa Verordnung (EG) Nr. 765/2006, Verordnung (EU) Nr. 359/2011, Verordnung (EU) Nr. 36/2012, Verordnung (EU) Nr. 401/2013 und Verordnung (EU) 2017/2063: Sie zeigen den Zusammenhang zu restriktiven Maßnahmen, mit denen die Union Ausfuhren bestimmter Überwachungsausrüstung in besonders risikobehaftete Kontexte zusätzlich beschränken kann.

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