Beschluss (EU) 2020/2009 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2009 der Kommission vom 22. Juni 2020 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4050) (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Untertitel: C/2020/4050
Dokumentdatum: 22.06.2020
Veröffentlichungsdatum: 09.12.2020
In Krafttreten Datum: 09.12.2020
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Beschluss
Rechtsaspekt: Immissionsschutz

Versionsverlauf

2020

Version 22.06.2020

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• Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage über Industrieemissionen; der Beschluss wurde ausdrücklich auf Grundlage von Artikel 13 Absatz 5 erlassen und die BVT-Schlussfolgerungen dienen als Referenz für Genehmigungsauflagen nach dieser Richtlinie. • Richtlinie 91/271/EWG vom 21. Mai 1991: Sie ist für die Abgrenzung des Anwendungsbereichs der eigenständig betriebenen Abwasserbehandlung relevant, da bestimmte Abwasserbehandlungen nur erfasst sind, soweit sie nicht unter diese Richtlinie über kommunales Abwasser fallen. • Richtlinie (EU) 2015/2193 vom 25. November 2015: Auf sie wird für bestimmte Verbrennungsanlagen am Standort verwiesen, die nicht von diesen BVT-Schlussfolgerungen erfasst sind, sondern gesondert emissionsrechtlich eingeordnet werden. • Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22. Mai 2012: Die Biozid-Produkte-Verordnung ist insbesondere für die Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien bedeutsam, etwa bei der laufenden Anpassung an zugelassene Produkte und bei Anforderungen an Lagerung und Verwendung. • Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 vom 25. November 2009: Sie richtet das EMAS-System ein und wird im Beschluss ausdrücklich als Beispiel für ein Umweltmanagementsystem genannt, das mit den BVT-Anforderungen im Einklang steht.

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