VO (EU) 2021/2244 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Delegierte Verordnung (EU) 2021/2244 der Kommission vom 7. Oktober 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für amtliche Kontrollen hinsichtlich der Probenahmeverfahren für Pestizidrückstände in Lebens- und Futtermitteln (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Untertitel: C/2021/7133
Dokumentdatum: 07.10.2021
Veröffentlichungsdatum: 17.12.2021
In Krafttreten Datum: 06.01.2022
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Rechtsaspekt: Lebensmittel

Versionsverlauf

2021

Version 07.10.2021

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

AI Generated

• Verordnung (EU) 2017/625 vom 15. März 2017: Sie ist die übergeordnete Basisverordnung über amtliche Kontrollen und bildet die Rechtsgrundlage, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2244 für Probenahmeverfahren bei Pestizidrückständen konkretisiert wird. • Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vom 23. Februar 2005: Sie regelt die Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln und ist sachlich zentral, weil die Probenahme der Überprüfung dieser Rückstandshöchstgehalte dient. • Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005: Diese bisherige Spezialregel zu amtlichen Kontrollen und Probenahmeverfahren galt übergangsweise weiter und wird inhaltlich durch die neue ergänzende Regelung abgelöst. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er ist die unionsrechtliche Primärrechtsgrundlage für den Erlass delegierter Verordnungen durch die Kommission. • Richtlinie 91/414/EWG des Rates: Sie wird im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 genannt und gehört zum weiteren regulatorischen Umfeld des Pflanzenschutzmittelrechts.

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