VO (EU) 2023/2646 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2646 der Kommission vom 28. November 2023 zur Zulassung einer Zubereitung aus Lentilactobacillus buchneri DSM 32650 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

Metadata

Untertitel: C/2023/7995
Dokumentdatum: 28.11.2023
Veröffentlichungsdatum: 29.11.2023
In Krafttreten Datum: 19.12.2023
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Lebensmittel

Versionsverlauf

2023

Version 28.11.2023

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vom 22. September 2003: Sie bildet die zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage für die Zulassung, Verwendung und Überwachung von Zusatzstoffen in der Tierernährung; die vorliegende Durchführungsverordnung stützt sich insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2. • Verordnung (EG) Nr. 429/2008 der Kommission vom 25. April 2008: Sie konkretisiert die Anforderungen an die Erstellung und Vorlage von Zulassungsanträgen sowie an die Bewertung und Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen; im Anhang wird sie für die Einordnung von leicht und mäßig schwer zu silierendem Futter herangezogen. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er ist die primärrechtliche Grundlage für den Erlass von Durchführungsverordnungen der Kommission im Unionsrecht. • EFSA Journal 2023;21(6):8055: Das Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ist keine Rechtsgrundlage im formellen Sinn, bildet jedoch die fachliche Bewertungsgrundlage für die Zulassungsentscheidung. • Durchführungsverordnung (EU) 2023/2646 vom 28. November 2023: Sie ist der konkrete Einzelrechtsakt zur Zulassung des Stoffes und steht innerhalb der Gesetzessystematik als vollziehender Umsetzungsakt unterhalb der grundlegenden Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003.

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