Beschluss (EU) 2024/1278 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1278 der Kommission vom 8. Mai 2024 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Hydrogencyanid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8, 14 und 18 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

Metadata

Untertitel: C/2024/2966
Dokumentdatum: 08.05.2024
Veröffentlichungsdatum: 13.05.2024
In Krafttreten Datum: 02.06.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Chemikalien

Versionsverlauf

2024

Version 08.05.2024

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

AI Generated

• Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22. Mai 2012: Sie ist die zentrale übergeordnete Rechtsgrundlage für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten und bildet mit Artikel 8, 13, 14 und 86 die rechtliche Grundlage für Bewertung, Verlängerung und Fortgeltung der Wirkstoffgenehmigung. • Richtlinie 98/8/EG vom 16. Februar 1998: Sie ist die frühere unionsrechtliche Grundlage des Biozidrechts, deren Anhang I die Aufnahme von Hydrogencyanid für die Produktarten 8, 14 und 18 enthält; über Artikel 86 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wirkt diese Genehmigung im neuen System fort. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er ist die allgemeine primärrechtliche Grundlage für den Erlass von Durchführungsrechtsakten der Kommission und wird im Beschluss als formelle Rechtsgrundlage angeführt. • Beschluss (EU) 2024/1278 vom 8. Mai 2024: Er konkretisiert für Hydrogencyanid im Einzelfall den in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vorgesehenen Mechanismus zur Verschiebung des Ablaufdatums einer Wirkstoffgenehmigung. • Stellungnahme- und Bewertungsverfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 528/2012: Die im Text genannten Verfahrensschritte der bewertenden zuständigen Behörde und der Europäischen Chemikalienagentur stehen in engem funktionalem Zusammenhang mit dem Beschluss, da gerade deren noch laufende Prüfung die Verschiebung rechtfertigt.

Text

Lade Texte...