VO (EU) 2020/561 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Verordnung (EU) 2020/561 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte hinsichtlich des Geltungsbeginns einiger ihrer Bestimmungen (Text von Bedeutung für den EWR)

Metadata

Untertitel: PE/10/2020/REV/1
Dokumentdatum: 23.04.2020
Veröffentlichungsdatum: 24.04.2020
In Krafttreten Datum: 24.04.2020
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Produktsicherheit

Versionsverlauf

2020

Version 10.07.2020

Berichtigung

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2020

Version 23.04.2020

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2017/745 vom 5. April 2017: Sie ist die geänderte Stammverordnung über Medizinprodukte; die Verordnung (EU) 2020/561 verschiebt deren Geltungsbeginn für zentrale Bestimmungen und passt Übergangs- sowie Ausnahmeregeln an. • Richtlinie 90/385/EWG vom 20. Juni 1990: Sie regelte aktive implantierbare medizinische Geräte und blieb übergangsweise relevant, insbesondere für nationale Ausnahmeregelungen, deren unionsweite Ausdehnung weiterhin ermöglicht wurde. • Richtlinie 93/42/EWG vom 14. Juni 1993: Sie war die zentrale frühere Medizinprodukterichtlinie; ihre Übergangsrelevanz wurde durch die Fristverschiebungen und die fortgeltenden Marktbereitstellungsregeln praktisch verlängert. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 114 und Artikel 168 Absatz 4 Buchstabe c: Diese Vorschriften bilden die unionsrechtliche Ermächtigungsgrundlage für Binnenmarktangleichung und Gesundheitsschutz im Bereich der Medizinprodukte. • Vertrag über die Europäische Union, Artikel 5: Auf diese Vorschrift nimmt die Verordnung hinsichtlich Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip ausdrücklich Bezug.

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