Beschluss (EU) 2018/768 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Beschluss (EU) 2018/768 des Rates vom 22. Mai 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der 55. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu vertreten ist

Metadata

Dokumentdatum: 22.05.2018
Veröffentlichungsdatum: 25.05.2018
In Krafttreten Datum: 22.05.2018
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

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Typ: Beschluss
Rechtsaspekt: Gefahrgut

Versionsverlauf

2018

Version 22.05.2018

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• COTIF-Übereinkommen vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999: Es ist die völkerrechtliche Grundlage des OTIF-Systems; Anhang C und dessen Anlage mit dem RID bilden den sachlichen Bezugspunkt des Beschlusses. • Beschluss 2013/103/EU des Rates vom 16. Juni 2011: Er betrifft Unterzeichnung und Abschluss der Vereinbarung über den Beitritt der Europäischen Union zum COTIF und bildet damit die Grundlage für das Tätigwerden der Union im OTIF-Rahmen. • Richtlinie 2008/68/EG vom 24. September 2008: Sie regelt die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland durch Bezugnahme unter anderem auf das RID und verbindet damit die im OTIF-Rahmen behandelten Änderungen mit dem Unionsrecht. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 91 und Artikel 218 Absatz 9: Diese Vorschriften bilden die unionsrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Festlegung des Unionsstandpunkts in einem durch internationales Übereinkommen eingesetzten Gremium. • Anhang C des COTIF-Übereinkommens einschließlich RID: Diese Regelung ist der unmittelbar betroffene technische Rechtsrahmen, dessen Änderungen Gegenstand des festgelegten Unionsstandpunkts sind.

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