VO (EU) 2024/1922 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1922 der Kommission vom 12. Juli 2024 zur Festlegung der Vorlage für die Erhebung der in Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben a bis d der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Daten und Informationen durch die Mitgliedstaaten

Metadata

Untertitel: C/2024/4804
Dokumentdatum: 12.07.2024
Veröffentlichungsdatum: 15.07.2024
In Krafttreten Datum: 04.08.2024
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Produktsicherheit

Versionsverlauf

2024

Version 12.07.2024

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

AI Generated

• Verordnung (EU) 2023/1230 vom 14. Juni 2023: Sie ist die übergeordnete Maschinenverordnung und bildet die Ermächtigungsgrundlage für die Festlegung der Vorlage, insbesondere über Artikel 6 Absatz 10 sowie im Zusammenhang mit Artikel 6 Absatz 5 Buchstaben a bis d und Absatz 9. • Richtlinie 2006/42/EG: Sie wurde durch die Verordnung (EU) 2023/1230 aufgehoben und ist damit der wesentliche Vorgängerrechtsakt des unionsrechtlichen Maschinenrechts. • Richtlinie 73/361/EWG: Auch dieser Rechtsakt wird durch die Verordnung (EU) 2023/1230 aufgehoben und ist daher systematisch als ersetzter älterer Bezugsakt relevant. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er ist die primärrechtliche Grundlage für den Erlass der Durchführungsverordnung durch die Europäische Kommission. • Verordnung (EU) 2023/1230, Artikel 48 Absatz 1: Diese Vorschrift regelt den Ausschuss, dessen Stellungnahme den in der Durchführungsverordnung vorgesehenen Maßnahmen zugrunde liegt.

Text

Lade Texte...