Beschluss (EU) 2026/681 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Beschluss (EU) 2026/681 der Kommission vom 20. März 2026 zur Übertragung bestimmter Durchsetzungsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Metadata

Untertitel: C/2026/1409
Dokumentdatum: 20.03.2026
Veröffentlichungsdatum: 27.03.2026
In Krafttreten Datum: 16.04.2026
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Rechtsaspekt: Abfall

Versionsverlauf

2026

Version 20.03.2026

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2024/1157 vom 11. April 2024: Sie ist die maßgebliche übergeordnete Rechtsgrundlage und überträgt der Kommission in den Artikeln 67 bis 71 Durchsetzungs- und Koordinierungsbefugnisse bei komplexen illegalen Abfallverbringungen. • Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom vom 28. April 1999: Er errichtet das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und bildet den institutionellen Rahmen für die hier vorgenommene Aufgabenübertragung. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er ist die unionsrechtliche Primärrechtsgrundlage, auf die sich die Kommission beim Erlass des Beschlusses stützt. • Verordnung (EG) Nr. 1013/2006: Sie wurde durch die Verordnung (EU) 2024/1157 aufgehoben und ist damit die wesentliche Vorgängerregelung im Bereich der Verbringung von Abfällen. • Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056: Diese werden durch die Verordnung (EU) 2024/1157 geändert und stehen daher in engem systematischen Zusammenhang mit dem neuen Vollzugsrahmen.

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