Beschluss (EU) 2018/771 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Delegierter Beschluss (EU) 2018/771 der Kommission vom 25. Januar 2018 über das nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates anwendbare System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit für Anschlageinrichtungen, die bei Bauwerken eingesetzt werden und dazu bestimmt sind, Stürzen von Personen aus der Höhe vorzubeugen oder Stürze abzufangen (Text von Bedeutung für den EWR. )

Metadata

Untertitel: C/2018/0287
Dokumentdatum: 25.01.2018
Veröffentlichungsdatum: 25.05.2018
In Krafttreten Datum: 14.06.2018
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Produktsicherheit

Versionsverlauf

2018

Version 25.01.2018

Work document date

Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vom 9. März 2011: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage und legt harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest; auf ihrer Grundlage wird das System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit bestimmt. • Richtlinie 89/106/EWG des Rates: Sie wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 aufgehoben und ist die frühere unionsrechtliche Vorgängerregelung im Bauproduktenrecht. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er bildet die primärrechtliche Grundlage für den Erlass delegierter Rechtsakte durch die Kommission. • Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011: Er ist die spezielle Ermächtigungsgrundlage für die Festlegung der Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit. • Artikel 60 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 305/2011: Er ermächtigt die Kommission, delegierte Rechtsakte zur Festlegung der anwendbaren Systeme für bestimmte Bauprodukte zu erlassen.

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