Beschluss (EU) 2025/439 In Kraft
EU Beschlüsse (Decisions)

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/439 der Kommission vom 28. Februar 2025 zur Erstellung einer Beobachtungsliste von Stoffen für eine unionsweite Überwachung im Bereich der Wasserpolitik gemäß der Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1244)

Metadata

Untertitel: C/2025/1244
Dokumentdatum: 28.02.2025
Veröffentlichungsdatum: 03.03.2025
In Krafttreten Datum: 28.02.2025
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Beschluss
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Wasser

Versionsverlauf

2025

Version 28.02.2025

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Richtlinie 2008/105/EG vom 16. Dezember 2008: Sie ist die unmittelbare Rechtsgrundlage des Beschlusses und regelt Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik; insbesondere Artikel 8b bildet die Grundlage für die Beobachtungsliste. • Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000: Sie ist die übergeordnete wasserpolitische Rahmenregelung der Union; auf ihr Priorisierungsverfahren nach Artikel 16 Absatz 2 und die Überprüfung nach Artikel 16 Absatz 4 nimmt der Beschluss ausdrücklich Bezug. • Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1307 vom 22. Juli 2022: Er war die zuvor geltende Fassung der Beobachtungsliste und wird durch Artikel 2 des Beschlusses (EU) 2025/439 aufgehoben. • Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1161 vom 4. August 2020: Er stellte eine frühere Aktualisierung der Beobachtungsliste dar und ist für die Entwicklung der fortlaufenden unionsweiten Überwachung von Bedeutung. • Durchführungsbeschluss (EU) 2015/495 vom 20. März 2015: Er legte die erste Beobachtungsliste fest und markiert den Ausgangspunkt des in mehrjährigen Abständen aktualisierten Beobachtungsmechanismus.

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