VO (EU) 2023/1808 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1808 der Kommission vom 21. September 2023 zur Festlegung der Formatvorlage für die Bereitstellung von Informationen über die Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsplanung in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren gemäß der Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates

Metadata

Untertitel: C/2023/6280
Dokumentdatum: 21.09.2023
Veröffentlichungsdatum: 22.09.2023
In Krafttreten Datum: 12.10.2023
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Rechtsaspekt: Gefahrenabwehr

Versionsverlauf

2023

Version 21.09.2023

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2022/2371 v. 23. November 2022: Sie bildet die übergeordnete Rechtsgrundlage zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und enthält die Berichtspflichten sowie die Ermächtigung für die Formatvorlage (Artikel 7). • Beschluss Nr. 1082/2013/EU: Er wurde durch die Verordnung (EU) 2022/2371 aufgehoben und markiert damit den Vorgängerrahmen der unionsweiten Gesundheitssicherheitskoordinierung. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere Artikel 346 Absatz 1: Er wird im Fragebogen als Schutzklausel für Auskünfte mit Bezug zu wesentlichen Sicherheitsinteressen herangezogen. • Internationale Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV): Der Anhang knüpft an IGV-Kapazitäten an und stimmt die Vorlage soweit möglich auf die verpflichtende Selbstauskunft (SPAR) ab. • WHO-/Evaluierungsinstrumente (TrACSS, Joint External Evaluation Tool – 3. Auflage 2022): Sie werden als Bezugspunkte zur Vermeidung von Doppelarbeit und zur Einordnung bestimmter Nachweise (z. B. AMR) genannt.

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