VO (EU) 2026/331 In Kraft
EU Verordnungen (Regulations)

Delegierte Verordnung (EU) 2026/331 der Kommission vom 13. Februar 2026 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung von Leistungsklassen in Bezug auf das wesentliche Merkmal Brandverhalten

Metadata

Untertitel: C/2026/774
Dokumentdatum: 13.02.2026
Veröffentlichungsdatum: 21.04.2026
In Krafttreten Datum: 11.05.2026
Gültig Bis Datum: 31.12.9999

Zusätzliche Angaben

AI Generated
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: EU
Rechtsaspekt: Bau

Versionsverlauf

2026

Version 21.04.2026

Konsolidierte Version (Consolidation ID: 2026R0331/20260421_0000010)

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2026

Version 13.02.2026

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Beziehungen zu anderen Dokumenten

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• Verordnung (EU) 2024/3110 v. 27. November 2024: Sie ist die übergeordnete Rechtsgrundlage für harmonisierte Vorschriften zur Vermarktung von Bauprodukten und wird durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/331 hinsichtlich der Leistungsklassen zum Brandverhalten ergänzt. • Verordnung (EU) Nr. 305/2011 v. 9. März 2011: Sie regelte zuvor die harmonisierten Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3110 aufgehoben. • Delegierte Verordnung (EU) 2016/364 v. 1. Juli 2015: Sie legte bereits unter dem Regime der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 Leistungsklassen für das Brandverhalten fest und bildet inhaltlich die Kontinuitätsgrundlage für die neuen Klassen. • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Er ist die primärrechtliche Grundlage für den Erlass delegierter Rechtsakte der Kommission. • Harmonisierte technische Spezifikationen, europäische Bewertungsdokumente, europäische Normen für die Klassifizierung des Brandverhaltens und europäische Prüfnormen: Auf sie verweist der Anhang für die vollständige Beschreibung von Begriffsbestimmungen, Prüfungen und Leistungskriterien.

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